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   VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88   

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VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.11.1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. November 1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 2 AtG, § 7 Abs 4 AtG, § 3 AtVfV, § 4 Abs 2 AtVfV, § 4 Abs 3 AtVfV
    (Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch atomrechtliche Genehmigung; Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in der Person des Betreibers; Rückwirkung des § 7 AtG auf Altbestand - Änderung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 128
  • NVwZ-RR 1993, 168 (Ls.)
  • DVBl 1990, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Damit beruft er sich auf das Fehlen einer materiellrechtlichen Voraussetzung für die Erteilung einer Teilgenehmigung, die insoweit drittschützend ist, als sie die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 -- 7 C 65.82 -- BVerwGE 72, 300, 306 und 310 -- Wyhl --).

    Die Genehmigungsbehörde hat sich vor Erlaß der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 keine hinreichende Klarheit darüber verschafft, daß die Teilgenehmigung nicht den Anforderungen zuwiderläuft, die an das Gesamtprojekt gestellt werden müssen, obwohl hierin nicht nur eine verfahrens-, sondern auch eine materiell-rechtliche Genehmigungsvoraussetzung liegt (BVerwGE 72, 300, 306).

    Die von dem Beklagten im vorliegenden Fall eingeschlagene Verfahrensweise verhindert es dagegen, daß das in der Teilgenehmigung vom 9. Oktober 1987 abgegebene und in der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 in Bezug genommene vorläufige positive Gesamturteil sich mit dem Fortschreiten der Teilgenehmigungen verfestigt und mit der letzten Teilgenehmigung zu einem abschließenden positiven Gesamturteil erstarkt, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seiner Wyhl-Entscheidung voraussetzt (BVerwGE 72, 300, 309).

    Die der Bestimmung des § 18 Abs. 1 AtVfV gegebene materiellrechtliche Bedeutung hat drittschützende Wirkung, soweit drittschützende Genehmigungsvoraussetzungen in Rede stehen, und ist insoweit zur Begründung subjektiver Rechte Dritter geeignet (BVerwGE 72, 300, 310).

  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Im übrigen geht er hier ebenso wie in den mit dem vorliegenden zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren 8 A 2903/88 und 8 R 3723/88 davon aus, daß der Betrieb der Beigeladenen nach der ursprünglichen Fassung des Atomgesetzes einer Genehmigung nach § 9 AtG, nicht einer solchen nach § 7 AtG bedurft habe, und weist darauf hin, daß der Standort und die Betriebsstätte auch im Verfahren nach § 9 AtG in die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde einzubeziehen gewesen seien.

    -- Verfahrensakte 8 A 2903/88 (..., 1 Hefter).

    Eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist nämlich nicht eingetreten, weil die nach dem Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München (Bl. 94 der Akten 8 A 2903/88) am 24. Januar 1989 wirksam gewordene Verschmelzung der A GmbH mit der jetzigen Beigeladenen entgegen der Auffassung des Klägers nicht zur Erledigung der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 geführt hat.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Für die hier entscheidende Frage nach der Klagebefugnis ist es dabei ohne Bedeutung, daß dem Kläger aufgrund der in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 -- 2 BvR 1187/80 -- zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung das Grundrecht aus Art. 14 GG nicht zusteht.

    Wie das Bundesverfassungsgericht selbst einschränkend ausführt, bedeutet die Versagung des Grundrechtsschutzes nämlich nicht, daß die Rechtsordnung öffentlichrechtlichen Körperschaften die Möglichkeit, privatrechtliches Eigentum innezuhaben, versagen würde (BVerfGE 61, 82, 108; ebenso: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 69, 256, 261).

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Nur durch die Einbeziehung aller Bestandteile des genehmigungspflichtigen Vorhabens in das vorläufige positive Gesamturteil läßt sich nämlich gewährleisten, daß die für ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren kennzeichnenden einzelnen Teilgenehmigungen so aufeinander abgestimmt werden, daß sie zusammengenommen eine rechtmäßige Vollgenehmigung ergeben (BVerwG, U. v. 9. September 1988 -- 7 C 3.86 -- BVerwGE 80, 207, 223 -- Mülheim-Kärlich).

    Ausnahmsweise kommt jedoch auch eine Rechtsverletzung Dritter in Betracht, wenn nämlich eine Teilgenehmigung in ihrem Regelungsgehalt derart unbestimmt ist, daß Dritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus Gründen der Vorsicht diese und alle weiteren Bescheide der Genehmigungsbehörde anfechten müssen oder daß Dritte sie in der Annahme eines umfassenden Regelungsgehalts anfechten und dabei versäumen, einen nachfolgenden Bescheid anzufechten, der in Wirklichkeit erst die rechtsverletzende Regelung trifft (BVerwGE 80, 207, 216).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Wie das Bundesverfassungsgericht selbst einschränkend ausführt, bedeutet die Versagung des Grundrechtsschutzes nämlich nicht, daß die Rechtsordnung öffentlichrechtlichen Körperschaften die Möglichkeit, privatrechtliches Eigentum innezuhaben, versagen würde (BVerfGE 61, 82, 108; ebenso: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 69, 256, 261).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Grundsätzlich ist für die Annahme einer auf angeblich mangelnde Schadensvorsorge im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gestützten Klagebefugnis die substantiierte Behauptung erforderlich, das zu einem Schaden führende Risiko sei so hinreichend wahrscheinlich, daß hiergegen Vorsorge im Sinne der genannten Vorschrift getroffen werden müsse (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985 -- 7 C 74.82 -- BVerwGE 70, 365, 369).
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Für Gemeinden ist anerkannt, daß sie durch ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden können, wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1989 -- 9 B 103.88 -- NVwZ 989, 750, 754).
  • BVerwG, 30.04.1986 - 7 C 8.86
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Die für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren in § 7 AtG und der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung getroffenen Regelungen lassen jedoch für eine Vorabzustimmung, die ohne Rücksicht auf diese Regelungen ergeht, ebensowenig Raum wie für die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnten sogenannten Freigabebescheide (U. v. 9. September 1988 -- 7 C 8.86 --, DVBl. 1988, 1171, 1172).
  • LG Hanau, 12.11.1987 - 6 Js 13470/84
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Anklageschrift, Kopie Nr. 19, A. GmbH, 6 Js 13470/84.
  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin geht der Senat davon aus, daß Dritten ein subjektives Recht auf die Erfüllung der in § 18 Abs. 1 AtVfV begründeten Pflicht zur Bildung eines vorläufigen Gesamturteils zusteht, soweit es sich auf vorhabensbezogene Genehmigungsvoraussetzungen mit drittschützender Wirkung bezieht (OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986 -- 2 A 4.85 -- NVwZ 1988, 181, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1986 - 21 A 458/81
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 01.11.1989 (NVwZ-RR 1990, 128, 129) entschieden hat, sind die überlegungen zur Verletzung der Planungshoheit von Gemeinden durch die Beeinträchtigung ihrer kommunalen Einrichtungen auf andere Selbstverwaltungskörperschaften auszudehnen, soweit ihnen entsprechende Kompetenzen zugewiesen sind, was für die Landkreise zutrifft.

    Selbst wenn man mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.11.1989 (aaO) es für möglich erachten wollte, dass der Antragsteller als Naturparkträger in seiner Planungshoheit betroffen sein könnte, so müsste seine Beeinträchtigung doch so nachhaltig sein, dass sie in ihrem Gewicht einer enteignenden Wirkung gleichkommen würde, um einen Anspruch auf umfassende Rechtskontrolle auszulösen.

  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in

    Im übrigen geht er hier ebenso wie in den mit dem vorliegenden zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren 8 A 2902/88 und 8 R 3723/88 davon aus, daß der Betrieb der Beigeladenen nach der ursprünglichen Fassung des Atomgesetzes einer Genehmigung nach § 9 AtG, nicht einer solchen nach § 7 AtG bedurft habe, und weist darauf hin, daß der Standort und die Betriebsstätte auch im Verfahren nach § 9 AtG in die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde einzubeziehen gewesen seien.

    -- Verfahrensakte 8 A 2902/88 (M-K-K, 1 Hefter).

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Denn die mangelnde Grundrechtsfähigkeit hindert die antragstellenden Gebietskörperschaften nicht, nach Maßgabe des einfachen Rechts wie private Grundstückseigentümer Genehmigungsmängel gerichtlich abzuwehren, die ihre Rechtspositionen als Eigentümerin bzw. Trägerin von Einrichtungen verletzen OVG Lüneburg, B. v. 21.10.86 -- 7 D 2/86 --, NVwZ 1987, S. 341; zur Klagebefugnis von Landkreisen in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren Hess. VGH, U. v. 01.11.89 -- 8 A 2902/88 -- Entscheidungsabdruck S. 20, DVBl. 1990, S. 122 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

    Eine Ausgestaltung dieses Rechtes ist die kommunale Planungshoheit sowie auch der Bestand, die Funktionsfähigkeit und der ordnungsgemäße Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, mit denen die Gebietskörperschaft öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1986, UPR 1986, S. 396; der 8. Senat des Hess. VGH hat in einem Urteil vom 1. November 1989 - 8 A 2902/88 - den Schutz des Betriebes einer öffentlichen Einrichtung aus der kommunalen Planungshoheit abgeleitet).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90

    Kernkraftwerk; Teilgenehmigung

    Denn dieses Gebot ist insoweit drittschützend, als es die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwGE 53, 30/50 f.; BVerwGE 72, 300/310; OVG Berlin, NVwZ 1988, S. 181/182; HessVGH, NVwZ-RR 1990, S. 128/133; OVG Berlin, NVwZ-RR 1991, S. 180/181).
  • VG Köln, 05.02.2002 - 11 L 1829/01

    Zuteilung von Rufnummern für entgeltfreie Mehrwertdienste; Beschränkungen des

    BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 69/87 - , NVwZ 1990, 855 (856); VGH Kassel, Urteil vom 1. November 1989 - 8 A 2902/88 - , NVwZ-RR 1990, 128 (132).
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